Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
(1) Unsere – ResQ-X – Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotene Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Die vorliegenden AGB regeln ebenso die Rechtsverhältnisse zwischen Teilnehmer und ResQ-X über die gegebenenfalls zusätzlich erfolgte Unterkunftsbuchung. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(2) Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt aufgrund der schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers (Angebot) und nachfolgender schriftlicher Bestätigung durch uns (Annahme) zu Stande.  Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt. 

§ 3 Kosten
Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt jeweils gültigen Seminar-/Lehrgangspreise. Die Lehrgangskosten sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können. Ratenzahlungsvereinbarungen können vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt werden und bedürfen unserer Annahme.

§ 4 Unterkunft / Verpflegung
Für mehrtägige Lehrgänge werden den Teilnehmer Unterkunftsmöglichkeiten angezeigt werden. Für die Unterbringung und die Verpflegung außerhalb der Kurse und die daraus resultierenden Kosten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Verpflegung in Verbindung mit dem Kurs sind gesondert angezeigt.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang zu verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden.
(2) Rechnungen sind innerhalb der genannten Fristen zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt nach einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 2,50 € Auslagenersatz verlangen.

§ 6 Rücktritt / Kündigung / Verschieben
(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:  a) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Entgeltes,  c) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Entgeltes,  d) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Entgeltes,  e) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Entgeltes. 
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
(3) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern diese Person nicht bereits angemeldet ist. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(4) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich zurückgetreten ist.
(5) Die obenstehenden Regelungen gelten auch bei Krankheit des Teilnehmers, jedoch kann bei attestierter Krankheit die Ausbildung einmalig kostenfrei um einen Kurstermin verschoben werden.
(6) Eine anderweitige Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. 

§ 7 Rücktritt bei Sonderlehrgängen sowie Außer-Haus-Kursen
Bei Erste-Hilfe Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonstwie außerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten von ResQ-X durchgeführt werden, besteht für den Anmelder ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis einem Werktag vor Veranstaltungsbeginn. Kurzfristigere Absagen werden dann mit 10 Teilnehmern und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag in Rechnung gestellt wird, da der Dozent in Fällen der An- und Abreise ohne Kursdurchführung an diesen Tagen nicht anderweitig eingesetzt werden kann. Eine Erste-Hilfe-Kursabsage Ihrerseits muss nachweisbar per e-Mail oder Fax mindestens einen Werktag vor Kursbeginn bis 14 Uhr an uns erfolgen. In diesem Fall bleibt Ihre Absage kostenfrei.
Dem Anmelder steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Bei allen anderen nicht-Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonstwie außerhalb oder innerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten ResQ-X durchgeführt werden, besteht für den Anmelder kein kostenfreies Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die im Angebot von ResQ-X genannten Kosten voll zu tragen.

§ 8 Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen / Sonderkündigungsrecht
(1) Wir behalten uns zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von Dozenten sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor.
(2) Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Über den Ersatzunterricht gehende Rechtsansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von ResQ-X angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei ResQ-X und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von den obigen Umständen.
(4) Eine Auslagerung der Ausbildung oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen/ Schulungshotels auch an anderen Orten behalten wir uns ausdrücklich vor.

§ 9 Rücktritt des Veranstalters
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:
a. für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl ist im Kursangebot genannt) vorliegen,
b. die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt oder im laufenden Kurs abgebrochen werden muss.  Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall.
In den vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu. 

§ 10 Besonderheiten einzelner Ausbildungen
(1) Bei Ausbilderlehrgängen für Erste-Hilfe und Sofortmaßnahmen am Unfallort sowie Sehtester ist auf die regional unterschiedliche Voraussetzung für die Anerkennung gemäß § 67 / § 68 FeV (bzw. DGUV-G 304-001 falls erforderlich) selbst zu achten.
(2) Exkursionen in allen Lehrgängen müssen als Fahrleistung ggf. in Fahrgemeinschaften von den Teilnehmern erbracht werden und können nicht mit ResQ-X abgerechnet werden. Die Teilnehmer werden vorab informiert.

§ 11 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.
(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt. 

§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder über einen Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.  

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt. 

§ 14 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

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